Wenn dein Flug annulliert wird oder du mit mehr als drei Stunden Verspätung am Ziel ankommst, hast du in vielen Fällen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke: rund 250 Euro bei Kurzstrecken bis 1.500 Kilometer, etwa 400 Euro bei Mittelstrecken bis 3.500 Kilometer und ungefähr 600 Euro bei Langstrecken darüber. Wichtig ist, dass der Abflug in der EU liegt oder du mit einer EU-Airline in die EU fliegst.
Der Anspruch besteht nicht automatisch. Es gibt Ausnahmen wie außergewöhnliche Umstände, etwa Streik des Fluglotsen, Unwetter oder Sicherheitsprobleme. Bei einem technischen Defekt am Flugzeug greift diese Ausnahme in der Regel nicht, weil das zum normalen Betriebsrisiko der Airline zählt. Prüfe also zuerst, ob ein Ausnahmegrund vorliegt, bevor du Forderungen stellst.
Ein Beispiel aus der Praxis: Du buchst einen Flug von Hamburg nach Mallorca, Abflug morgens um 6 Uhr. Am Vorabend bekommst du eine Nachricht, dass der Flug gestrichen wurde. Die Airline bietet dir einen Ersatzflug am nächsten Tag um 14 Uhr an. Damit kommst du mehr als zwei Stunden später an, als ursprünglich geplant. In diesem Fall steht dir eine Entschädigung zu, weil die Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug mitgeteilt wurde und die Ersatzbeförderung nicht zumutbar ist. Die Airline muss dir außerdem eine Wahlmöglichkeit zwischen Erstattung und Ersatzbeförderung geben. Wählst du die Erstattung, bleibt der Entschädigungsanspruch bestehen.
Ein anderes Beispiel: Dein Flug von München nach Lissabon startet pünktlich, aber wegen eines Gewitters über dem Atlantik muss die Maschine einen Umweg fliegen und landet mit vier Stunden Verspätung. Hier kann die Airline sich auf außergewöhnliche Umstände berufen, wenn sie nachweist, dass die Wetterlage unvermeidbar war und sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat. Ob das gelingt, hängt vom Einzelfall ab. Pauschale Behauptungen reichen nicht aus.
Anspruch prüfen: Die vier Voraussetzungen
Bevor du eine Entschädigung forderst, solltest du vier Punkte durchgehen. Erstens: Die Abflug- oder Ankunftsverspätung muss mindestens drei Stunden betragen, gemessen an der planmäßigen Ankunftszeit am Endziel. Zweitens: Die Annullierung muss dir rechtzeitig mitgeteilt worden sein. Bei einer Ankündigung weniger als 14 Tage vor Abflug steht dir in der Regel eine Entschädigung zu, sofern keine Ersatzbeförderung angeboten wurde, die dich maximal zwei Stunden später ans Ziel bringt.
Drittens: Der Abflugort oder die Airline muss unter die EU-Verordnung fallen. Flüge ab einem Flughafen in der EU sind immer erfasst, unabhängig von der Airline. Flüge in die EU sind nur erfasst, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat. Viertens: Es darf kein außergewöhnlicher Umstand vorliegen, den die Airline nicht vermeiden konnte.
Ein praktischer Tipp: Notiere dir direkt am Flughafen die tatsächliche Ankunftszeit und die Flugnummer. Mach ein Foto der Anzeigetafel und bewahre die Bordkarte auf. Diese Belege brauchst du später, wenn die Airline den Sachverhalt anders darstellt.
Ein weiterer Punkt, der oft übersehen wird: Bei Umsteigeverbindungen zählt die Ankunft am Endziel. Wenn du in Frankfurt umsteigst und der Anschlussflug nach New York verpasst wird, weil der erste Flug Verspätung hatte, kann die Airline für die gesamte Verspätung haften, sofern du die Flüge als einheitliche Buchung gekauft hast. Das gilt auch, wenn die Airline behauptet, der Anschluss sei separat gebucht worden. Prüfe deine Buchungsbestätigung genau: Steht dort eine einzige Buchungsnummer für beide Flüge, handelt es sich in der Regel um eine einheitliche Buchung.
Fristen: Wie lange du Zeit hast
Die Verordnung selbst nennt keine Verjährungsfrist. In Deutschland gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Ein Flug vom 15. Juni 2024 verjährt also mit Ablauf des 31. Dezember 2027. In anderen EU-Ländern können kürzere Fristen gelten, etwa ein Jahr in Irland oder zwei Jahre in Spanien, wenn du dort klagst.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Verjährung und der Frist für die außergerichtliche Geltendmachung. Manche Airlines setzen in ihren Bedingungen kürzere Fristen, etwa einen Monat für Beschwerden. Diese Fristen sind für den gesetzlichen Entschädigungsanspruch nicht bindend, können aber die Bearbeitung verzögern. Reiche deine Forderung trotzdem zügig ein, idealerweise innerhalb weniger Wochen nach dem Flug.
Für die Klage vor einem Gericht musst du die Verjährungsfrist beachten. Ein Schreiben an die Airline hemmt die Verjährung nur, wenn es als Verhandlungsaufforderung klar formuliert ist. Sicherer ist es, die Klage rechtzeitig einzureichen oder die Airline schriftlich zur Zahlung aufzufordern und eine Frist zu setzen.
Ein häufiger Fehler: Viele glauben, die Verjährung beginne mit dem Flugdatum. Tatsächlich beginnt sie mit dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Das bedeutet, dass du für einen Flug im Januar 2024 bis Ende 2027 Zeit hast, für einen Flug im Dezember 2024 ebenfalls bis Ende 2027. Diese Regelung gibt dir mehr Spielraum, als es zunächst scheint. Trotzdem solltest du nicht bis zum letzten Moment warten, weil die Bearbeitung bei Gerichten Zeit braucht und Beweise mit der Zeit schwerer zu beschaffen sind.
So gehst du Schritt für Schritt vor
Zuerst sammelst du alle Unterlagen: Bordkarte, Buchungsbestätigung, Nachweis über die Verspätung oder Annullierung, Belege für Auslagen wie Hotel oder Verpflegung. Fotografiere die Anzeigetafel und notiere die tatsächliche Ankunftszeit. Diese Dokumente sind die Grundlage für deine Forderung.
Dann schreibst du die Airline direkt an. Ein formloses Schreiben per Einschreiben oder über das Beschwerdeformular der Airline reicht aus. Nenne Flugnummer, Datum, Buchungsnummer, die Verspätungsdauer und die geforderte Summe. Setze eine Frist von zwei bis vier Wochen. Bewahre eine Kopie des Schreibens und den Einschreibebon auf.
Wenn die Airline nicht reagiert oder ablehnt, kannst du dich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden. Das Verfahren ist für dich kostenlos, wenn die Airline Mitglied ist. Viele große Airlines sind es. Alternativ kannst du eine Klage beim zuständigen Gericht einreichen. Der Streitwert liegt oft unter 600 Euro, sodass das Amtsgericht zuständig ist.
Ein weiterer Weg ist die Beauftragung eines Fluggastrechte-Portals. Diese Portale nehmen dir die Kommunikation ab, behalten aber eine Provision von etwa 20 bis 30 Prozent der Entschädigung. Bei klaren Fällen und guter Dokumentation kannst du das Geld auch selbst einfordern und die Provision sparen.
Ein Beispiel für ein wirksames Schreiben: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich fordere Sie auf, mir für den Flug XY am [Datum] eine Entschädigung in Höhe von 400 Euro zu zahlen. Der Flug hatte eine Verspätung von vier Stunden und 20 Minuten. Die Voraussetzungen der EU-Verordnung 261/2004 liegen vor. Ich setze Ihnen eine Frist von vier Wochen ab Erhalt dieses Schreibens. Andernfalls werde ich die Schlichtungsstelle einschalten und rechtliche Schritte prüfen.“ Dieses Schreiben ist klar, sachlich und setzt eine Frist. Es enthält alle nötigen Angaben und zeigt, dass du dich auskennst.
Was dir bei Annullierung zusteht
Bei einer Annullierung hast du zwei Ansprüche: Erstattung des Ticketpreises oder Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Zusätzlich kann eine pauschale Entschädigung anfallen, wenn die Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug erfolgte und keine zumutbare Ersatzbeförderung angeboten wurde. Die Airline muss dich aktiv informieren und dir eine Wahlmöglichkeit geben.

Wichtig: Die Erstattung muss innerhalb von sieben Tagen erfolgen, bei Zahlung per Kreditkarte oder Überweisung. Bei Barzahlung kann die Frist anders geregelt sein. Verlangst du die Erstattung, kannst du trotzdem die Entschädigung fordern, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Die Airline darf die Entschädigung nicht mit der Erstattung verrechnen.
Wenn du am Flughafen strandest, muss die Airline dich betreuen. Dazu gehören Mahlzeiten, Getränke, Hotel und Transport zwischen Flughafen und Hotel, abhängig von der Wartezeit und Flugstrecke. Bewahre alle Quittungen auf. Die Airline muss diese Kosten erstatten, auch wenn kein Entschädigungsanspruch besteht. Bei außergewöhnlichen Umständen kann die Betreuungspflicht entfallen, wenn die Airline nachweist, dass sie alles Zumutbare unternommen hat.
Ein praktisches Beispiel: Dein Flug von Berlin nach Rom wird annulliert, der nächste verfügbare Flug geht erst am übernächsten Tag. Die Airline bietet dir kein Hotel an. Du buchst selbst ein Hotel für 120 Euro und zahlst 40 Euro für Taxi und Verpflegung. Diese Kosten muss die Airline erstatten, sofern sie nicht nachweist, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Wichtig ist, dass du die Quittungen aufbewahrst und die Kosten angemessen sind. Luxusausgaben werden nicht erstattet.
Typische Streitpunkte und wie du sie klärst
Airlines argumentieren häufig mit außergewöhnlichen Umständen, etwa technischem Defekt, Streik oder Wetter. Bei technischen Defekten unterscheiden Gerichte zwischen versteckten Herstellungsfehlern und normalem Verschleiß. Ein normaler Verschleiß ist kein außergewöhnlicher Umstand. Die Airline muss konkret darlegen, welcher Defekt vorlag und warum er nicht vermeidbar war. Pauschale Behauptungen reichen nicht.
Bei Streiks kommt es darauf an, wer streikt. Streikt das eigene Personal der Airline, ist das in der Regel kein außergewöhnlicher Umstand. Streiken Fluglotsen oder Sicherheitskräfte, kann die Airline sich entlasten. Bei Wetterlagen prüfen Gerichte, ob die Airline zumutbare Maßnahmen ergriffen hat, etwa Umbuchung auf einen anderen Flug oder Nutzung eines anderen Flughafens.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Ankunftszeit. Die Verspätung wird an der Ankunft am Endziel gemessen, nicht am Zwischenstopp. Bei Umsteigeverbindungen zählt die tatsächliche Ankunft am letzten Ziel. Wird der Anschluss verpasst, weil der erste Flug verspätet war, kann die Airline für die gesamte Verspätung haften, wenn sie den Flug als einheitliche Buchung verkauft hat.
Ein häufiger Streitpunkt ist auch die Frage, ob die Airline dich rechtzeitig informiert hat. Bei einer Annullierung muss die Airline dich mindestens 14 Tage vor Abflug informieren, um die Entschädigung zu vermeiden. Erfolgt die Information später, bleibt der Anspruch bestehen, es sei denn, die Airline bietet eine Ersatzbeförderung an, die dich maximal zwei Stunden später ans Ziel bringt. Die Beweislast liegt bei der Airline. Sie muss nachweisen, dass sie dich rechtzeitig informiert hat. Bewahre daher alle E-Mails, SMS und Screenshots auf.
Ein weiterer Punkt: Manche Airlines versuchen, die Entschädigung mit Gutscheinen oder Meilen zu begleichen. Du musst das nicht akzeptieren. Du hast Anspruch auf Geld. Bestehe darauf, wenn du keine Verwendung für Gutscheine hast.
Fazit: Prüfen, fordern, Fristen im Blick behalten
Fluggastrechte sind kein Buch mit sieben Siegeln. Prüfe zuerst, ob dein Flug unter die EU-Verordnung fällt und ob ein Ausnahmegrund vorliegt. Notiere Verspätungsdauer und Ankunftszeit, sammle Bordkarte und Buchungsbestätigung. Fordere die Entschädigung schriftlich mit Frist und bewahre alle Belege auf.
Die Verjährung beträgt in Deutschland drei Jahre, gerechnet ab Jahresende. In anderen EU-Ländern können kürzere Fristen gelten. Reiche deine Forderung zügig ein, um Verzögerungen zu vermeiden. Wenn die Airline ablehnt, kannst du die Schlichtungsstelle einschalten oder klagen. Bei klaren Fällen lohnt sich der eigene Weg, bei komplexen Fällen kann ein Portal helfen.
Wichtig ist, dass du dich nicht auf mündliche Zusagen verlässt. Alles schriftlich, mit Datum und Unterschrift. So hast du im Streitfall die besseren Karten. Bei Fragen zu Einreise, Visum oder Sicherheit im Zielland informierst du dich am besten beim Auswärtigen Amt, bevor du reist.
Häufige Fragen
Ab welcher Verspätung bekomme ich eine Entschädigung?
Bei einer Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden am Endziel steht dir in der Regel eine pauschale Entschädigung zu. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke und liegt zwischen etwa 250 und 600 Euro.
Wie lange habe ich Zeit, meine Entschädigung zu fordern?
In Deutschland gilt die dreijährige Verjährungsfrist ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. In anderen EU-Ländern können kürzere Fristen gelten, deshalb solltest du deine Forderung zügig einreichen.
Was zählt als außergewöhnlicher Umstand?
Dazu zählen etwa Streiks von Fluglotsen, extreme Wetterlagen oder Sicherheitsprobleme. Ein technischer Defekt am Flugzeug zählt in der Regel nicht dazu, weil er zum normalen Betriebsrisiko der Airline gehört.
Muss die Airline mir ein Hotel zahlen, wenn der Flug annulliert wird?
Ja, bei einer Annullierung oder langen Verspätung muss die Airline für Betreuung sorgen, dazu gehören Mahlzeiten, Getränke und bei Bedarf eine Übernachtung. Bewahre alle Quittungen auf, um die Kosten später erstattet zu bekommen.
Lohnt sich ein Fluggastrechte-Portal?
Ein Portal nimmt dir die Kommunikation ab, behält aber etwa 20 bis 30 Prozent der Entschädigung als Provision. Bei klaren Fällen und guter Dokumentation kannst du das Geld auch selbst einfordern und die Provision sparen.